GGL-Erlaubnis: wer hinter den getesteten Casinos steht
Seit wann die Marken in der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder stehen, welche Gesellschaften mehrere Marken betreiben, wo sie ihren Sitz haben und wie Sie einen Eintrag in wenigen Minuten selbst nachprüfen.
Die Erlaubnislage auf einen Blick
In Deutschland darf ein Online-Casino Slots nur anbieten, wenn die GGL es erlaubt und die Domain in ihrer Whitelist führt. Eine Lizenz aus einem anderen Land ersetzt das nicht. Die Erlaubnis gilt jeweils für eine Spielart: Wer Slots anbietet, braucht sie für virtuelle Automatenspiele. Sportwetten und Online-Poker sind eigene Erlaubnisse, bwin hält zum Beispiel alle drei für bwin.de, Slots seit 10.11.2022, Sportwetten seit 09.10.2020 und Poker seit 14.11.2022.
Ein Betreiber, zwei Marken
DGGS mbH, Berlin
Die DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betreibt JackpotPiraten und BingBong unter derselben Erlaubnis vom 27.04.2022. Laut Impressum war sie eine der ersten Erlaubnisse für virtuelles Automatenspiel.
Rabbit Entertain IT Ltd., Malta
Hinter Winfest und Lord Lucky steht dieselbe Gesellschaft (Register C 85130), die Plattformtexte sind weitgehend gleich. Beide ziehen 7,2 % von jedem Gewinn ab.

Erlaubnisjahrgänge
Eintrag der Domain in der Whitelist für virtuelle Automatenspiele, gruppiert nach Jahr:
Marken nach Jahr des Whitelist-Eintrags
Innerhalb von 2022 reicht die Spanne vom 27.04. (JackpotPiraten, BingBong) über den 09.08. (Jokerstar) und 06.10. (Tipico Games) bis zum 29.12. (PlayOJO). 2023 kamen 888 Slots am 24.01., Mr Green am 20.03., Betano am 31.05. und Merkur Slots am 06.11. hinzu.
Domain-Datum und Firmen-Erlaubnis
Auch sonst lohnt ein zweiter Blick. Wunderino veröffentlicht eine Erlaubnisnummer, die Whitelist selbst führt keine Nummern. Jokerstar nennt im Impressum das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als erteilende Stelle. Auf einer Unterseite von 888 Slots heißt es, die Seite sei von der Malta Business Registry lizenziert, die Nutzungsvereinbarung nennt dagegen die GGL als Aufsicht. Maßgeblich ist der Eintrag bei der GGL.
Wo die Betreiber sitzen
In Deutschland: 4 Marken
JackpotPiraten und BingBong (DGGS mbH, Berlin), Löwen Play (Löwen Play digital GmbH, Bingen am Rhein) und Jokerstar (Jokerstar GmbH, Baindt). Jokerstar gehört zur Kling Automaten GmbH.
Auf Malta: 10 Marken
Tipico Games, Betano (Betkick Sportsbetting Ltd), Wunderino (Megapixel Entertainment), bwin, Mr Green und 888 Slots, Winfest und Lord Lucky, Merkur Slots (Merkur Bets Malta Limited) sowie PlayOJO (Skill On Net Limited).
Gleiche Regeln
Der Sitz ändert nichts an den Pflichten: Jede Marke mit deutscher Erlaubnis ist an LUGAS angeschlossen, gleicht mit der Sperrdatei OASIS ab und muss den Panikknopf anbieten.
Einen Eintrag selbst nachprüfen
- Whitelist aufrufen. Die GGL veröffentlicht die Übersicht erlaubter Anbieter auf gluecksspiel-behoerde.de.
- Den richtigen Abschnitt wählen. Für Slots zählt nur „Virtuelle Automatenspiele“. Ein Eintrag bei Sportwetten deckt keine Spielautomaten ab.
- Adresse buchstabengenau vergleichen. Achten Sie auf Weiterleitungen: Wer merkurslots.de aufruft, landet auf merkurbets.de.
- Impressum gegenlesen. Der Firmenname im Impressum muss zum Erlaubnisinhaber passen. Bei Tipico führt die Whitelist games.tipico.de sowohl bei der Tipico Games Limited (06.10.2022) als auch bei der Tipico Karlsruhe Limited (31.01.2023).